🔥Der »Fall« Alina Lipp🔥
»Putins Infokriegerin«: Deutschland verbietet Verbreitung anderer Sichtweisen auf Ukraine-Krieg durch das Strafrecht
Ein Artikel von der Jungen Welt.
Wir leben »im besten Deutschland, das es jemals gegeben hat«, hatte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier am 3. Oktober 2020 der Öffentlichkeit mitgeteilt. Am 22. Juni nun lancierte der NDR eine Meldung in seinen Regionalnachrichten. Und die war bemerkenswert. Nicht nur, weil sie Steinmeiers Behauptung konterkarierte, sondern im Duktus an George Orwells »1984« erinnerte: »Die Zentralstelle für Hasskriminalität im Internet bei der Staatsanwaltschaft Göttingen hat Ermittlungen gegen die Youtuberin Alina Lipp aus Lüneburg aufgenommen. Lipp soll im Internet dazu aufgerufen haben, sich mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine zu solidarisieren. Das sei eine Straftat nach Artikel 13 des Völkerstrafgesetzbuchs, so ein Sprecher der Staatsanwaltschaft, da damit Straftaten gebilligt werden.
Anmerkunng der Redaktion des Kanals:
💬 „Nun soweit so gut. Was der Alina vorgeworfen wird kennen nun ja alle. Jetzt kommt aber ein bemerkenswerter Abschnitt aus dem Artikel:“
Politik, Bürokratie und die meisten – und größten – Medien sind in Deutschland anscheinend eine giftige Symbiose eingegangen. Alle, die sich außerhalb des dabei markierten »Meinungskorridors« bewegen, werden inzwischen nicht mehr nur verunglimpft und ausgegrenzt – sie werden kriminalisiert.
An die wirtschaftliche Existenz der Journalistin hat sich besagte Staatsanwaltschaft bereits herangemacht. Einen Sturm der Empörung erlebt man deswegen nicht. Zu viele scheinen den Kampfbegriff »Hasskriminalität« akzeptiert zu haben, den der ehemalige Justizminister Heiko Maas (SPD) einst in die Gesetze schreiben ließ.
Eigentlich müsste jedes Feuilleton diese Wortschöpfung in der Luft zerreißen. Denn Hass ist kein Straftatbestand, letzteres kann allenfalls eine Handlung sein, die daraus erwächst. Aber die meisten Berufskolleginnen und -kollegen zeigen aktuell lieber mit dem Finger auf Lipp und rufen: Steinigt sie.
Es gilt also: Wer nicht mit »uns« ist, ist gegen »uns«. Und das geht inzwischen weit über die zur eifrigen Frömmelei verkümmerte Wiederholung vorgegebener Formulierungen wie „Putins xxx« hinaus.“ – so die Junge Welt
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Der »Fall« Alina Lipp
»Putins Infokriegerin«: Deutschland bedroht Verbreitung anderer Sichtweisen auf Ukraine-Krieg durch das Strafrecht